Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter, der Reederei Patrick Muller, geschlossen wird. Mit der Auftragserteilung erkennt der
Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und alle mitreisenden Personen an.
1. Auftragserteilung
Der Vermieter schickt dem Mieter einen Chartervertrag zur Miete des im Chartervertrag genannten Bootes zu, für den im Chartervertrag genannten Zeitraum. Begleitend zum Chartervertrag schickt der
Vermieter dem Mieter i.d.R. die entsprechende Rechnung mit.
Der Chartervertrag wird gültig – resp. die Auftragserteilung durch den Mieter erfolgt – sobald der in der Rechnung genannte Betrag entsprechend den in der Rechnung genannten
Zahlungsbedingungen überwiesen wurde und auf dem in der Rechnung genannten Geschäftskonto des Vermieters eingegangen ist.
2. Zahlungsbedingungen
Es gilt der im Mietvertrag resp. der in der Rechnung stehende Mietpreis.
Die Rechnung ist gemäß den in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
IN DER REGEL sehen diese vor, dass:
• eine Anzahlung in Höhe von rund 50% des Rechnungsbetrags auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Vermieters innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu überweisen ist,
und
• die Restsumme in Höhe von rund 50% des Rechnungsbetrags auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Vermieters spätestens 14 Tagen vor Fahrtbeginn zu überweisen ist.
Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Fahrtantritt ist der Rechnungsbetrag sofort und in voller Höhe auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des
Vermieters zu überweisen.
Der Fahrtantritt erfolgt erst nach Eingang der vollen Rechnungssumme.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nach einer schriftlichen Nachfrist von 7 Tagen berechtigt vom Chartervertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
3. Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter ist berechtigt ohne Angabe von Gründen vor Fahrtantritt jederzeit von seiner Buchung zurückzutreten. Die Stornierung hat schriftlich per Post oder per E-mail zu erfolgen. Maßgeblich
für den Zeitpunkt der Stornierung ist nicht deren Absendung, sondern deren Zustellung beim Vermieter.
Tritt der Mieter von seiner Buchung zurück, so hat der Vermieter, sofern der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den der Vermieter zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den
vereinbarten Mietpreis einen wie folgt geregelten Anspruch:
• bei Stornierung in einem Zeitraum von mehr als 28 Tagen vor Fahrtantritt: pauschal 200,00 EUR Bearbeitungsgebühr
• bei Stornierung in einem Zeitraum von zwischen 28 und 14 Tage vor Fahrtantritt: 50% des Mietpreises
• bei Stornierung in einem Zeitraum von zwischen 13 und 1 Tag vor Fahrtantritt: 75% des Mietpreises
• bei Stornierung am selben Tag bzw. bei Nichtantritt der Fahrt ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Von dieser Regelung unberührt bleibt die Buchung und Bezahlung des Caterings, welches vom Mieter beim Vermieter bestellt wurde. Dieses kann spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt storniert werden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Fahrtantritt, so wird das Catering dennoch in vollem Umfang geliefert und abgerechnet.
4. Haftung
Für das Boot besteht eine Wassersport-Haftpflicht-Versicherung und Wassersport-Kasko-Versicherung. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf dem Boot befindliche Personen erleiden. Der Vermieter ist hierfür nicht haftbar.
Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für
diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer für die die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat.
Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
Der Mieter haftet ebenfalls für Verdienstausfälle durch Unverfügbarkeit des Bootes durch von ihm verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Eine Haftung des Vermieters wegen Vertragsverletzungen aus Aufruhr, Streik, Aussperrungen, sowie aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger starker Wind),
Hoch- oder Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen) wird ausgeschlossen.
Muss die Fahrt ausfallen aufgrund von Aufruhr, Streik, Aussperrungen, sowie aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger starker Wind),
Hoch- oder Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen), kann der Kunde die Fahrt an einem anderen
Termin wahrnehmen oder er erhält bereits geleistete Anzahlungen des Charterpreises und der ggf. bereits bezahlten Getränkepauschale in vollem Umfang rückerstattet. Bei einer Bekanntgebung über
den Ausfall der Fahrt am Tag der Fahrt oder am Vortag der Fahrt ist eine Rückerstattung des ggf. bestellten und bereits bezahlten Caterings nicht möglich. Das Catering ist in diesem Fall Eigentum
des Kunden und darf vom Kunden mitgenommen werden.
Wurde die Fahrt bereits begonnen und muss unterbrochen werden aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eis, Wetter (insbesondere sturmartiger starker Wind), Hoch- oder
Niedrigwasser, Schifffahrtssperren, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen (z.B. von zu passierenden Schleusen), wird lediglich die bereits geleistete Fahrtdauer in
Rechnung gestellt, resp. die nicht geleistete Fahrtzeit gemäß des Charterpreises rückerstattet. Eine ggf. bereits bezahlte Getränkepauschale wird ebenfalls entsprechend der nicht geleisteten
Fahrtzeit rückerstattet. Ein ggf bereits bezahltes Catering wird nicht rückerstattet; dieses ist Eigentum des Kunden und darf vom Kunden mitgenommen werden.
5. Unverfügbarkeit und Verhalten bei Störungen
Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot nach bestem Wissen und Gewissen zu warten und technisch zu unterhalten. Sollte das Boot dennoch aufgrund einer technischen Störung nicht verfügbar sein,
wird die Fahrt vom Vermieter storniert, und der Vermieter erstattet dem Mieter bereits geleistete Zahlungen des Charterpreises und einer ggf bereits bezahlten Getränkepauschale in voller Höhe.
Bei einer Stornierung am Tag der Fahrt wird das Catering nicht erstattet; dieses ist dann Eigentum des Kunden und darf vom Kunden mitgenommen werden.
Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, die die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigt, so hat der Vermieter die Störung ohne schuldhaftes Verzögern zu beheben. Wird die Störung ohne schuldhaftes Verzögern behoben, so besteht kein Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
Kann die Fahrt aufgrund einer technischen Störung des Bootes nicht fortgesetzt werden, wird lediglich die bereits geleistete Fahrtdauer in Rechnung gestellt, resp. die nicht geleistete Fahrtzeit
gemäß des Charterpreises rückerstattet. Eine ggf. bereits bezahlte Getränkepauschale wird ebenfalls entsprechend der nicht geleisteten Fahrtzeit rückerstattet. Ein ggf bereits bezahltes Catering
wird nicht rückerstattet; dieses ist Eigentum des Kunden und darf vom Kunden mitgenommen werden.
Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Verhalten an Bord
Der Mieter hat das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, dieses mit sämtlichen Zubehör vor Beschädigung und Zerstörung zu bewahren, sowie Veränderungen und Beeinträchtigungen zu
unterlassen. Das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu erfolgen. Den Anweisungen des
Bootsführers ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Gerichtsstand und Gültigkeit
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusagen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
8. Verschiedenes
Es wird empfohlen, rutschfestes Schuhwerk an Bord zu tragen.
Kinder an Bord müssen stets von einem für sie verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache gestattet.
Stand: 25.07.2023